Steuer- und Unternehmensberatung von Unternehmen, Existenzgründern und Privatpersonen
Über die Jahre haben wir vor allem in der Steuer- und Unternehmensberatung von Unternehmen, Existenzgründern und Privatpersonen wertvolle Erfahrungen gesammelt.
Wir sind vor allen deutschen Finanzgerichten vertretungsberechtigt und streiten für Ihre Interessen. Unsere Leistungen richten sich selbstverständlich nach den Wünschen unserer Mandanten und können folgendermaßen zusammengefasst werden.
Steuerberatung für Unternehmen
Ihr wirtschaftlicher Erfolg ist unser Ziel. Deshalb umfassen unsere Leistungen für Sie nicht nur eine einwandfreie Bearbeitung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten, sondern auch die Beratung zur Finanzsituation Ihres Unternehmens.
Unsere Leistungen für Unternehmen
Finanzbuchhaltung
Die monatliche oder vierteljährliche Finanzbuchhaltung ist das Rückgrat Ihrer betrieblichen Entscheidungen.
Wir gestalten Ihre Finanzbuchhaltung maßgeschneidert auf Ihr Unternehmen:
- Erstellung und Überwachung der Finanzbuchhaltung inkl. Anlagenbuchhaltung
- Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Geschäftsanalysen
- Bei Umsatzsteuerpflicht: Überprüfung der Belege auf umsatzsteuerliche Vorgaben mit den entsprechenden Hinweisen auf fehlerhafte Rechnungen
- Berechnung der Umsatzsteuer-Zahllast, Erstellung und fristgerechte Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt
- Differenzierte Erfassung der Umsätze und Kosten nach Geschäftsfeldern, damit die Ertragsquellen Ihres Unternehmens transparent werden incl. Erstellung einer differenzierten betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA)
- Einrichtung einer Offene-Posten-Buchhaltung, damit Sie für Ihr effektives Mahnwesen und zur Liquiditätssicherung Forderungen und Verbindlichkeiten im Blick haben
- Soll-Ist-Vergleiche
Lohnbuchhaltung
Sie konzentrieren sich darauf, Ihr Unternehmen zum Erfolg zu führen.
Wir sorgen für eine reibungslose Planung, Vergütung und Unterstützung derer, die mit Ihnen dieses Ziel verfolgen.
Wir sind die Schnittstelle zwischen Krankenkasse, Finanzamt, Berufsgenossenschaft und Ihnen, haben alle Fristen im Blick und kümmern uns um den Schriftverkehr.
Zu diesen Arbeiten gehören die folgenden:
- Übernahme und Überwachung der kompletten Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Abrechnung von Überstunden, Prämien, Reisekosten
- Überprüfung von Reisekostenabrechnungen mit Ermittlung der steuerpflichtigen und sozialversicherungspflichtigen Bestandteile
- Erstellung und Übermittlung der Gehaltsabrechnungen Ihrer Mitarbeiter
- speziell: Baulohnabrechnung
- Fristgerechte Erstellung und fristgerechte Einreichung der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsanmeldungen
- Spezialberechnungen wie Stundenlohn, Nacht- und Feiertagszuschläge
- Erstellung sämtlicher Bescheinigungen Ihre Angestellten für Arbeitsämter, Krankenkassen, Familienkasse (wie z. B. für den Erhalt von Kindergeld, Mutterschaftsgeld, Wohngeld, Arbeitslosengeld usw.)
- Antragstellung zur Lohnfortzahlung für Angestellte ab dem 1. Krankheitstag
- Führen von Lohnkonten zur Vorlage in Prüfungsfällen
- Jahresmeldung an die Berufsgenossenschaften
- Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
- Kurzarbeitergeldabrechnung
Steuerangelegenheiten
- Frühzeitige Impulse zur Steuerersparnis
- Mandantenorientierte und verständliche Beratung zur Steueroptimierung
- Besprechung des Jahresabschlusses und Darstellung der Steuerauswirkungen
- Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren sowie Beratung zur Änderung von Steuerbescheide
- Unterstützung bei Betriebsprüfungen und Übernahme sämtlicher Kommunikation mit den Betriebsprüfern
- Vertretung vor Finanzbehörden und Finanzgerichten
- Erarbeitung von Konzepten zur Betriebsübergabe oder -übernahme
- Übertragung von Vermögen im Wege der Schenkung oder Erbschaft
Betriebliche Steuererklärungen
Oberstes Ziel bei der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung ist die Liquiditätsverbesserung Ihres Unternehmens.
Unsere Steuervorausberechnung ermöglicht Ihnen erhöhte Planungssicherheit für Ihr Unternehmen. Diese Vorausberechnung nehmen wir basierend auf den vorliegenden Zahlen und Erfahrungswerten vor. Anhand dieser Hochrechnung können dann weitere Möglichkeiten zur Steuerminimierung erarbeitet werden.
Jahresabschlüsse
Für unsere größeren Mandanten erstellen wir Jahresabschlüsse nach handels- und steuerrechtlichen Vorgaben mit oder ohne Plausibilitätsprüfung. Dazu gehören auch sämtliche Sonder- und Ergänzungsbilanzen, das Führen von Anlagenverzeichnissen und das Führen der Kapitalkonten aller Gesellschafter. Ihr Jahresabschluss wird in enger Zusammenarbeit mit Ihnen und unter Berücksichtigung Ihrer Geschäftsziele (z.B. niedrige Steuerlast, Kapitalbedarf) erarbeitet. Grundlage für den Jahresabschluss ist immer ein Bilanzgespräch.
Unternehmensberatung
Unsere über Jahre gesammelte Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Unternehmen aus vielen Branchen nutzen wir, um Sie zum Erfolg zu führen.
Dabei begleiten wir Sie von der Gründung bis hin zur Regelung Ihrer Nachfolge im Unternehmen oder auch bei anstehender Insolvenz.
Wir klären mit Ihnen Finanzfragen, aber auch Angelegenheiten zu Personal- und Unternehmensgestaltung.
Beratung für Existenzgründer
Sie haben eine Geschäftsidee?
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ein Konzept und klären die Möglichkeiten der Umsetzung, z.B. nachfolgendes hinter link verstecken)
- die Erfolgsaussichten Ihrer Idee
- die Wettbewerbssituation am spezifischen Markt
- Größe und Umfang des Geschäftsstarts
- Erstellung der Rentabilitätsvorausschau und Liquiditätsplanung
- Liquiditätsbetrachtung/-planung
- geeignete Rechtsform und Organisationsstruktur
- relevante steuertechnische Fragen
- Beantragung von Unterstützungsleistungen bei der Agentur für Arbeit
Steuerberatung für Privatpersonen
Wir nehmen Ihnen die meist leidige Pflicht der Erstellung von Steuererklärungen ab. Wir prüfen Steuerbescheide auf Fehler des Finanzamtes und kämpfen für Sie um Ihr Geld. Damit gewinnen Sie Zeit und können sich auf die für Sie wichtigen Themen konzentrieren.
Unsere Leistungen für Privatpersonen
- Frühzeitige Impulse zur Steuerersparnis
- Mandantenorientierte und verständliche Beratung zur Steueroptimierung
- Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren sowie Beratung zur Änderung von Steuerbescheiden
- Vertretung vor Finanzbehörden und Finanzgerichten
- Übertragung von Vermögen im Wege der Schenkung oder Erbschaft
- Beratung bei privaten Immobilieninvestitionen und Vermögensübertragungen
Unabhängig davon, ob Sie angestellt, freiberuflich tätig oder bereits im Ruhestand sind – wir erstellen Ihre Steuererklärung und beraten Sie gern in allen steuerlichen Lebensfragen. Dabei übernehmen wir die Kommunikation mit dem Finanzamt und behalten sämtliche Fristen für Sie im Blick.
Von der Überprüfung der Abgabepflicht über eine Beratung hinsichtlich der Veranlagungsform bis hin zur Überprüfung der ergangenen Steuerbescheide unterstützen wir Sie bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten.
Um die finanzielle Belastung bei einer Schenkung optimal zu gestalten, kommt es auf den richtigen Zeitpunkt an. Wir haben für Sie die Freibeträge im Blick und beraten Sie im Hinblick auf Steuervergünstigungen.
Besonders bei der Übertragung von Betriebsvermögen lohnt es sich, gemeinsam konkrete Handlungsabläufe zur Unternehmensnachfolge zu erarbeiten, um so die Unternehmensnachfolge rechtzeitig zu planen.
Im Zuge einer Erbschaft ist die Abwicklung des Nachlasses eine komplexe Aufgabe, die viele Fragen aufwirft – nicht nur rechtlich, sondern auch steuerlich. Im Zuge dessen beraten
Die Beschäftigung mit den „letzten Dingen“ im Leben wird oft hinausgezögert, weil sie vielfach unangenehm ist. Dennoch sind frühzeitige Überlegungen ratsam, wie man den Nachlass regeln sollte. Dabei stehen Fragen im Mittelpunkt, wie z. B.:
- Wie schütze ich mein Lebenswerk vor staatlichem Zugriff?
- Wie sichere ich meinen Partner und meine Kinder ab?
- Wie beuge ich Streit unter den Erben vor?
Bei der Beantwortung dieser Fragen helfen wir Ihnen und erarbeiten für Sie Lösungen.
Eine Testamentsvollstreckung sichert die Anordnungsbefolgung eines Verstorbenen. Schwache und überforderte Erben werden geschützt und die Nachlassabwicklung wird vereinfacht.
Die Einsetzung eines Steuerberaters als Testamentsvollstrecker bietet sich insbesondere an, wenn umfangreiche Nachlässe oder Unternehmensvermögen auseinanderzusetzen bzw. Pflichtteilsansprüche oder Vermächtnisse zu erfüllen sind. Sie ist sinnvoll, wenn die Erben z. B. minderjährig sind, als Schutz vor Gläubigern sowie als Sicherung der Unternehmensnachfolge. Besonders sinnvoll ist die Testamentsvollstreckung bei problematischen Nachlassteilen wie z. B. Unternehmen, Gesellschaftsanteilen diverser Gesellschaftsformen und bei Auslandsvermögen. Außerdem erleichtert die Testamentsvollstreckung die Erbauseinandersetzung – besonders bei mehreren Erben. Der Testamentsvollstrecker ist darüber hinaus für alle anfallenden Formalitäten (Kündigung von Verträgen etc.) zuständig.
Warum ist gerade der Steuerberater als Testamentsvollstrecker geeignet?
Spezialisierte Steuerberater können schon im Vorfeld die Testamentsvollstreckung vorbereiten und bei der Gestaltung des Testaments mitwirken. Sie haben umfassende Kenntnisse bei steuerrechtlichen Fragen. Durch die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung hat er Einsicht in Ihre Finanzen und somit einen entscheidenden Vorteil gegenüber Rechtsanwälten oder Notaren.
Phasen der Testamentsvollstreckung:
- Analyse des Vermögens und Beratung
- Ernennung des Testamentsvollstreckers im Testament
- In Kraft treten des Testamentsvollstreckers bei Tod des Erblassers
und je nach Vereinbarung:
- Sicherung des Nachlasses
- Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
- Verwaltung und Verteilung des Nachlasses
- Auskunft und Rechenschaft gegenüber Erben
- Erhalt und Mehrung des anvertrauten Vermögens
Da der Testamentsvollstrecker nur einer eingeschränkten Kontrolle durch die Erben und das Nachlassgericht unterliegt, ist Vertrauen in den Testamentsvollstrecker unabdingbar.
Die Vergütung des Testamentsvollstreckers richtet sich nach Höhe des Nachlasswertes, Umfang der Tätigkeit und Erfahrung des Testamentsvollstreckers.
Wenn Sie mehr erfahren möchten, sprechen Sie uns an: